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für das Kraftfahrzeugwesen e.V. - BVSK - - Mitglied im Deutschen Anwaltverein e. V.
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Das OLG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13 zu der Frage der Erforderlichkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts bei Verkehrsunfallsachen:
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“
- Paul Streppel
- Dr. Klaus-Georg Mock
- Dr. Andreas Pohl
- Dr. Thomas P. Streppel
- Frank Rappl
- Mike Peter
- Dr. Sami Bdeiwi
- Sebastian Kröger
- Werner Reinhardt
- Dr. Johannes Pyhrr, LL.M.
- Helmut Hefer
bis 31.12.2011 - Dr. Thomas Scheffler
bis 31.12.2012 - Hans Erkeling
bis 31.12.2015 - Rainer Steens
bis 31.07.2019 - Marcel Oberkönig
bis 31.10.2020 - Ulrich Mumm
bis 31.01.2021
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